Warum im Sommer die meisten Funde harmlos sind
Wer im August oder September ein braunes Insekt in der Wohnung findet, hat gute Chancen, dass es eine Bernstein-Waldschabe war. Die Art stammt aus Südeuropa und hat sich längst im süddeutschen Raum etabliert. Sie sitzt draußen an sonnenwarmen Hausfassaden, in Gärten und unter niedriger Vegetation — und verirrt sich bei warmem Wetter gelegentlich durch ein offenes Fenster.
Drinnen findet sie nichts. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg schreibt, sie überlebe in der Wohnung „höchstens wenige Tage", vermehre sich dort nicht und verunreinige keine Lebensmittel. Als Überträger von Krankheitserregern spielt sie keine Rolle. Die Behörde ist bei der Konsequenz ebenso deutlich: „Eine Bekämpfung der Waldschaben ist nicht nötig, sie verschwindet von selbst im Herbst." Wenn es lästig wird, helfen Fliegengitter.
Das Verhalten verrät sie fast so zuverlässig wie der Halsschild. Waldschaben sind nicht lichtscheu, sondern tag- und dämmerungsaktiv, und sie fliegen. Eine Schabe, die mittags über den Küchentisch fliegt, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit keine Kakerlake.
Umgekehrt gilt aber auch: Bei der Deutschen Schabe hat ein Tier bei Tageslicht eine unangenehme Bedeutung. „Tagsüber umherlaufende Schaben deuten auf hohe Befallsdichten hin", heißt es in derselben Fachinformation. Sie ist nachtaktiv und bleibt im Versteck, solange dort Platz ist. Wer sie am Tag sieht, sieht nicht die erste, sondern eine von vielen.
Der schnellste Test ohne Fachwissen
Foto machen, heranzoomen, auf das Schild hinter dem Kopf sehen. Zwei dunkle Längsstreifen darauf: Deutsche Schabe. Keine Streifen, gleichmäßig honigfarben mit hellen Rändern: Waldschabe. Das Tier muss dafür nicht gefangen werden, ein scharfes Handyfoto reicht.
Welche vier Arten überhaupt in Frage kommen
Umgangssprachlich heißt jede davon Kakerlake. Fachlich sind es vier Arten, die in Deutschland in Innenräumen vorkommen — und sie leben unterschiedlich genug, dass die Bestimmung den Ort der Suche verändert.
Die Deutsche Schabe ist in Wohnungen mit Abstand die häufigste. Sie mag es dunkel, feucht und warm und sitzt bevorzugt hinter oder unter Spüle und Waschmaschine. Weil sie klein ist und ihre Verstecke selten verlässt, bleibt sie oft lange unbemerkt.
Die Orientalische Schabe, auch Küchenschabe, ist mit 22 bis 30 Millimetern deutlich größer, fast schwarz und flugunfähig. Sie klettert schlecht, ihre Verstecke liegen deshalb meist im Bodenbereich; bei starkem Befall macht sie sich durch den Geruch ihrer Drüsensekrete bemerkbar. Die Amerikanische Schabe wird bis 44 Millimeter groß und braucht so viel Wärme und Feuchtigkeit, dass sie in Wohnungen kaum vorkommt — eher in Großküchen und Gewächshäusern. Die Braunbandschabe ist mit 10 bis 15 Millimetern die kleinste und verträgt Trockenheit besser; sie sitzt deshalb auch höher, hinter Bildern oder in Elektrogeräten.
Für die Bekämpfung ist das keine Nebensache: Wer im Bodenbereich sucht, findet eine Braunbandschabe nicht. Das Umweltbundesamt nennt die korrekte Artbestimmung deshalb entscheidend für die Behandlung. Beim Eingrenzen hilft auch unsere Übersicht zum Befall bestimmen.

Muss ein Befall gemeldet werden?
Im Netz steht dazu viel Falsches, und zwar besonders hartnäckig für Berlin. Eine allgemeine Pflicht, Schaben in der eigenen Wohnung dem Gesundheitsamt zu melden, gibt es nicht — auch dort nicht.
Berlin hat die Regeln im Frühjahr 2026 sogar neu gefasst. Die Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 22. April 2026 hat die alte Fassung von 2011 abgelöst. Sie führt synanthrope Schaben ausdrücklich als Gesundheitsschädlinge auf, schränkt in § 9 aber ein: Diese Schädlinge „sind nur zu bekämpfen, wenn diese in besonders gefährdeten Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 auftreten". Was darunter fällt, zählt die Verordnung auf — Kitas, Schulen, Heime, Ferienlager, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Krankenhäuser und Arztpraxen, Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten, Pflegeeinrichtungen und Wohnformen der Eingliederungshilfe. Die normale Mietwohnung steht nicht in dieser Liste.
Wer allerdings für eine solche Einrichtung verantwortlich ist, hat es mit scharfen Pflichten zu tun. Nach § 5 muss die verantwortliche Person den Befall unverzüglich dem Gesundheitsamt des Bezirksamts melden und eine Fachkraft beauftragen. Die Neufassung stellt dabei etwas klar, das vorher strittig war: Die Bekämpfungspflicht entsteht sofort, nicht erst durch eine Anordnung der Behörde. Beginn und Abschluss der Maßnahme sind ebenfalls zu melden, samt Bescheinigung der Fachkraft über eingesetzte Mittel und Ergebnis. Wer das unterlässt, handelt ordnungswidrig; der Bußgeldrahmen des Infektionsschutzgesetzes reicht bis 25.000 Euro.
Andere Bundesländer regeln das abweichend, und in Lebensmittelbetrieben greifen ohnehin zusätzlich die lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Wer wissen will, was am eigenen Wohnort gilt, fragt beim Gesundheitsamt nach — die Auskunft kostet nichts.
Was Sprühen anrichtet
Der erste Griff geht meistens zur Dose, und das ist die Handlung, die einen kleinen Befall in einen großen verwandeln kann.
Der Grund steht in der Begründung der Berliner Verordnung, an einer Stelle, an der erklärt wird, warum Laien Schaben nicht selbst bekämpfen sollen: Nötig seien „exakte Kenntnisse bezüglich der Vermeidung von Abwanderung aus befallenen Bereichen durch konsequente Barrierebildung". Übersetzt heißt das: Schaben weichen aus. Wer in eine Ritze sprüht, tötet die Tiere, die er trifft, und treibt den Rest weiter — in die Nachbarritze, hinter die Sockelleiste, durch Leitungsdurchführungen in die Nachbarwohnung. Aus einem Herd werden mehrere, und die sitzen dann an Stellen, die niemand kennt.
Dazu kommt der Rückstand. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass die Wirkstoffe solcher Produkte nicht nur für das Zieltier giftig sind, im Hausstaub verbleiben und sich in der Einrichtung anreichern können. In einer Wohnung, in der jemand am Boden krabbelt, ist das ein eigenes Argument.
Fachleute arbeiten deshalb mit Gelködern statt mit der Sprühdose. Das Gel wird punktgenau in die Verstecke gesetzt, die Tiere nehmen es auf und tragen den Wirkstoff über Kot und gegenseitiges Fressen in den Bau — dorthin, wo man mit keinem Spray hinkommt. Wichtig dabei: Wer vorher gesprüht hat, macht Köder unattraktiv. Die Rückstände schrecken die Tiere von genau der Stelle ab, an der der Köder liegen soll.
Wer zahlt, wenn die Wohnung gemietet ist
Ein Schabenbefall ist ein Mangel der Mietsache. Nach § 536 BGB kann die Miete gemindert werden, solange die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist — wie stark, hängt vom Ausmaß ab. Feste Prozentsätze aus Mietminderungstabellen sind Einzelfallentscheidungen, keine Regel.
Entscheidend ist zuerst die Anzeige: Der Mangel muss dem Vermieter gemeldet werden, am besten schriftlich und mit Datum, sonst gerät der Anspruch ins Wanken. Das gilt auch dann, wenn der Befall gerade erst anfängt — je früher gehandelt wird, desto weniger Wohnungen sind später betroffen.
Einen Punkt sollten Mieter dabei kennen. Behördlich ist nicht automatisch der Eigentümer zuständig: Die Berliner Verordnung nennt als verantwortliche Person sowohl Eigentümer als auch Nutzungsberechtigte, also auch Mieterinnen und Mieter. In der Begründung steht dazu unmissverständlich, zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den Pflichtigen seien „für das Handeln der Behörden irrelevant". Ein Amt kann sich also an den Mieter halten, auch wenn im Innenverhältnis der Vermieter zahlt. Wer die Kosten am Ende trägt, klärt der Mietvertrag und im Streitfall das Gericht — nicht das Gesundheitsamt. Wie diese Aufteilung aussieht, steht in unserem Beitrag dazu, wer den Kammerjäger zahlt.
Im Mehrfamilienhaus kommt ein praktischer Punkt dazu: Kakerlaken halten sich nicht an Wohnungsgrenzen, sie wandern über Leitungsschächte. Eine Behandlung nur in einer Wohnung verschiebt den Befall häufig bloß — deshalb lassen Hausverwaltungen in solchen Fällen mehrere Einheiten gleichzeitig behandeln.



